Unterrichtung oder Sachkundeprüfung nach § 34a GewO? Der Unterschied

Einsatzbesprechung des NEO-Sicherheitsteams vor einer Veranstaltung

Wer einen Sicherheitsdienst beauftragt oder selbst im Bewachungsgewerbe arbeiten möchte, stößt schnell auf zwei Begriffe: Unterrichtung und Sachkundeprüfung nach § 34a GewO. Beide sind gesetzlich vorgeschriebene Nachweise – aber sie berechtigen zu unterschiedlichen Aufgaben. Wer das verwechselt, setzt im schlimmsten Fall Personal ein, das für die konkrete Tätigkeit gar nicht qualifiziert ist. In diesem Beitrag erklären wir den Unterschied verständlich – für Auftraggeber in Frankfurt und Hessen ebenso wie für Bewerberinnen und Bewerber.

Warum es überhaupt Nachweise im Bewachungsgewerbe gibt

Bewachung ist in Deutschland kein freies Gewerbe. Nach § 34a der Gewerbeordnung (GewO) braucht ein Sicherheitsunternehmen eine behördliche Erlaubnis. Zusätzlich müssen alle Personen, die Bewachungsaufgaben übernehmen, einen Qualifikationsnachweis der Industrie- und Handelskammer (IHK) vorweisen. Die Einzelheiten regelt die Bewachungsverordnung (BewachV).

Dahinter steht ein einfacher Gedanke: Sicherheitsmitarbeiter haben keine Polizeibefugnisse, bewegen sich aber oft in Situationen, in denen sie rechtlich sicher handeln müssen – beim Durchsetzen des Hausrechts, bei Konflikten am Einlass oder wenn sie jemanden auf frischer Tat antreffen. Dafür brauchen sie Grundwissen in Recht, Deeskalation und Sicherheitstechnik.

Die Unterrichtung: der Einstieg ins Bewachungsgewerbe

Die Unterrichtung ist die Grundqualifikation für Beschäftigte im Sicherheitsdienst. Sie wird von der IHK durchgeführt und umfasst 40 Unterrichtsstunden à 45 Minuten, in der Regel verteilt auf eine Woche.

Was in der Unterrichtung vermittelt wird

  • Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, einschließlich Gewerberecht
  • Datenschutzrecht
  • Bürgerliches Gesetzbuch, etwa Notwehr, Notstand und Selbsthilfe
  • Straf- und Strafverfahrensrecht sowie der Umgang mit Waffen
  • Unfallverhütungsvorschrift für Wach- und Sicherheitsdienste
  • Umgang mit Menschen: Deeskalation, interkulturelle Kompetenz
  • Grundzüge der Sicherheitstechnik

Wie die Unterrichtung abläuft

Eine klassische Prüfung gibt es nicht. Stattdessen gilt eine strenge Anwesenheitspflicht: Die Bescheinigung erhält nur, wer ohne Fehlzeiten teilnimmt, sich aktiv beteiligt und die Verständnisfragen zu den einzelnen Themengebieten beantwortet. Die IHKs prüfen das zum Beispiel mit schriftlichen Fragen am Ende jedes Themenblocks.

Kurz gesagt: Die Unterrichtung ist die Mindestqualifikation. Sie reicht für viele Standardaufgaben – aber nicht für alle.

Die Sachkundeprüfung: Pflicht für sensible Aufgaben

Die Sachkundeprüfung ist die höhere Stufe. Sie behandelt dieselben Sachgebiete wie die Unterrichtung, geht aber deutlich tiefer – und sie endet mit einer echten Prüfung vor der IHK.

So ist die Sachkundeprüfung aufgebaut

  • Schriftlicher Teil: 120 Minuten mit Single- und Multiple-Choice-Fragen
  • Mündlicher Teil: ein kurzes Prüfungsgespräch, häufig in der Gruppe und anhand von Fallbeispielen aus der Praxis

Ein Vorbereitungslehrgang ist nicht vorgeschrieben – die Vorbereitung liegt in der Verantwortung der Teilnehmenden. In der Praxis besuchen trotzdem viele einen Kurs bei einem Bildungsträger. Wer nicht besteht, kann die Prüfung wiederholen. Genaue Termine, Gebühren und Abläufe legt die jeweils zuständige IHK fest; in Frankfurt ist das die IHK Frankfurt am Main.

Wann reicht die Unterrichtung – und wann ist die Sachkunde Pflicht?

Das ist die entscheidende Frage für Auftraggeber. Das Gesetz legt fest, dass für bestimmte, besonders konfliktträchtige Tätigkeiten die Sachkundeprüfung erforderlich ist. Außerdem brauchen Gewerbetreibende – also die Inhaber von Sicherheitsunternehmen – und leitende Personen in der Regel die Sachkundeprüfung.

Tätigkeit Erforderlicher Nachweis
Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit öffentlichem Publikumsverkehr (z. B. Einkaufszentren, Bahnhofsbereiche) Sachkundeprüfung
Schutz vor Ladendieben (Kaufhaus- bzw. Ladendetektiv) Sachkundeprüfung
Bewachung im Einlassbereich gastgewerblicher Diskotheken Sachkundeprüfung
Bewachung von Flüchtlingsunterkünften in leitender Funktion Sachkundeprüfung
Bewachung zugangsgeschützter Großveranstaltungen in leitender Funktion Sachkundeprüfung
Pforten- und Empfangsdienst mit Zugangskontrolle Unterrichtung
Zugangskontrolle bei Veranstaltungen (ohne Leitungsfunktion) Unterrichtung
Revierdienst in verschlossenen, nicht öffentlich zugänglichen Gebäuden Unterrichtung

Die Tabelle zeigt typische Beispiele. Im Einzelfall kommt es auf die konkrete Aufgabe an – nicht auf die Bezeichnung des Jobs.

Ein Praxisbeispiel: Doorman im Einzelhandel

Ein Doorman begrüßt Kunden, ist sichtbar präsent und wirkt allein dadurch abschreckend. Soll er aber ausdrücklich vor Ladendiebstahl schützen, fällt die Aufgabe unter den Schutz vor Ladendieben – und dafür ist die Sachkundeprüfung erforderlich. Ähnlich bei Veranstaltungen: Für die Einlasskontrolle bei einem Firmenevent reicht häufig die Unterrichtung, für die Einsatzleitung einer großen, zugangsgeschützten Veranstaltung dagegen nicht. Mehr dazu finden Sie auf unserer Seite zum Veranstaltungsschutz.

Was Auftraggeber prüfen sollten

Als Auftraggeber müssen Sie die Qualifikation nicht selbst kontrollieren – verantwortlich ist das Sicherheitsunternehmen. Trotzdem lohnt es sich, vor der Beauftragung gezielt nachzufragen:

  1. Hat das Unternehmen eine Erlaubnis nach § 34a GewO? Ohne sie darf es gar nicht bewachen.
  2. Welche Aufgaben übernimmt das Personal genau? Beschreiben Sie den Einsatz konkret, damit das Unternehmen den richtigen Nachweis einplanen kann.
  3. Haben die eingesetzten Personen den passenden Nachweis? Für die oben genannten sensiblen Tätigkeiten muss es die Sachkundeprüfung sein.
  4. Sind die Wachpersonen im Bewacherregister gemeldet? Seit 2019 werden Bewachungsunternehmen und ihr Personal im bundesweiten Bewacherregister erfasst. Die zuständige Behörde prüft dort unter anderem die Zuverlässigkeit, bevor jemand eingesetzt werden darf.

Tipp: Ein seriöser Sicherheitsdienst erklärt Ihnen von sich aus, welcher Nachweis für Ihren Einsatz nötig ist – und plant das Personal entsprechend. Weichen die Antworten aus, ist Vorsicht angebracht.

Was Bewerberinnen und Bewerber wissen sollten

Für den Einstieg in den Sicherheitsdienst ist die Unterrichtung der übliche erste Schritt. Sie ist in einer Woche machbar und öffnet die Tür zu vielen Einsätzen, etwa am Empfang, an der Pforte oder bei der Zugangskontrolle auf Veranstaltungen.

Wer sich weiterentwickeln möchte, sollte die Sachkundeprüfung ins Auge fassen. Sie ermöglicht auch Einsätze im Einzelhandel, im öffentlichen Raum oder am Einlass von Diskotheken – und ist die Voraussetzung, um später Verantwortung als Schicht- oder Einsatzleitung zu übernehmen. Wer die Sachkundeprüfung bestanden hat, braucht übrigens keine zusätzliche Unterrichtung.

Bestimmte Berufsabschlüsse werden nach § 8 BewachV als Nachweis anerkannt, zum Beispiel die Ausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit, die Fortbildung zur geprüften Schutz- und Sicherheitskraft oder eine Laufbahnprüfung im Polizeidienst. Welche Qualifikation in Ihrem Fall genau anerkannt wird, klärt die zuständige IHK.

Offene Stellen in Frankfurt finden Sie auf unserer Jobs-Seite.

Unterrichtung und Sachkundeprüfung im Überblick

Unterrichtung Sachkundeprüfung
Umfang 40 Unterrichtsstunden à 45 Minuten Selbststudium oder freiwilliger Vorbereitungskurs
Abschluss Bescheinigung nach Teilnahme ohne Fehlzeiten und Verständnisfragen Schriftliche Prüfung (120 Minuten) und mündliche Prüfung
Geeignet für Viele Standardaufgaben wie Empfang, Pforte, Zugangskontrolle Zusätzlich sensible Aufgaben wie Ladendiebstahlschutz, öffentlicher Raum, Diskothekeneinlass, Leitungsfunktionen
Für Unternehmer Nicht ausreichend In der Regel erforderlich

Fazit

Die Unterrichtung ist die Grundlage für die Arbeit im Sicherheitsdienst, die Sachkundeprüfung die Voraussetzung für besonders verantwortungsvolle Aufgaben. Für Auftraggeber heißt das: Beschreiben Sie Ihren Einsatz möglichst genau und fragen Sie nach, welcher Nachweis eingeplant ist. Für Bewerber gilt: Die Unterrichtung ist ein guter Einstieg, die Sachkundeprüfung eröffnet deutlich mehr Möglichkeiten.

NEO Sicherheit ist ein Sicherheitsdienst aus Frankfurt am Main mit Erlaubnis nach § 34a GewO und IHK-geprüftem Personal. Wenn Sie unsicher sind, welche Qualifikation Ihr Einsatz erfordert, beraten wir Sie gern im Rahmen unserer kostenlosen Sicherheitsanalyse – nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf.

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