Sicherheitskonzept für Veranstaltungen: Wann nötig, was gehört hinein?

Veranstaltungsschutz bei einem Konzert

Ein Stadtteilfest am Mainufer, ein Firmenjubiläum in einer Halle in Offenbach, ein Konzert in einer Location im Frankfurter Osten: Sobald viele Menschen an einem Ort zusammenkommen, steigt das Risiko. Gedränge am Einlass, ein medizinischer Notfall, ein Unwetter oder ein Brand – solche Situationen müssen Veranstalter vorher durchdenken. Das Werkzeug dafür ist das Sicherheitskonzept. Doch wann ist es tatsächlich vorgeschrieben, wann sinnvoll und was gehört hinein? Dieser Beitrag gibt Veranstaltern in Frankfurt und Hessen einen praxisnahen Überblick.

Was ist ein Sicherheitskonzept?

Ein Sicherheitskonzept ist ein schriftliches Dokument, das die Risiken einer konkreten Veranstaltung beschreibt und festlegt, mit welchen organisatorischen, personellen und technischen Maßnahmen diese Risiken beherrscht werden. Es beantwortet im Kern drei Fragen: Was kann passieren? Wer ist wofür zuständig? Und wie reagieren alle Beteiligten, wenn tatsächlich etwas passiert?

Wichtig ist: Ein Sicherheitskonzept ist kein Formular, das man einmal ausfüllt und abheftet. Es ist ein Arbeitsdokument, das mit Behörden, Location-Betreiber, Sanitätsdienst und Sicherheitsdienst abgestimmt wird und auf das sich alle Einsatzkräfte am Veranstaltungstag stützen.

Wann ist ein Sicherheitskonzept in Hessen Pflicht?

Eine pauschale Besucherzahl, ab der jede Veranstaltung ein Sicherheitskonzept braucht, gibt es nicht. Maßgeblich sind in Hessen vor allem zwei Wege:

1. Veranstaltungen in Versammlungsstätten

In Hessen gilt die Hessische Versammlungsstättenrichtlinie (H-VStättR), die als Technische Baubestimmung eingeführt ist. Sie erfasst unter anderem Versammlungsräume, die zusammen mehr als 200 Besucher fassen, sowie Versammlungsstätten im Freien mit Szenenflächen und Freisportanlagen mit Tribünen für mehr als 1.000 Besucher.

Nach § 43 H-VStättR muss der Betreiber ein Sicherheitskonzept aufstellen und einen Ordnungsdienst einrichten, wenn es die Art der Veranstaltung erfordert. Bei Versammlungsstätten mit mehr als 5.000 Besucherplätzen ist das Sicherheitskonzept im Einvernehmen mit Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst zu erstellen. Es legt dann unter anderem die nach Besucherzahl und Gefährdungsgrad gestaffelte Mindestzahl der Ordnungsdienstkräfte fest.

2. Auflage der Genehmigungsbehörde

Auch außerhalb von Versammlungsstätten – etwa bei Straßenfesten oder Märkten – kann die zuständige Behörde ein Sicherheitskonzept verlangen. Das Hessische Innenministerium weist in einem Erlass zur Sicherheit bei Veranstaltungen vom Mai 2025 darauf hin, dass bei erlaubnispflichtigen Veranstaltungen, zum Beispiel nach Gewerbe- oder Straßenverkehrsrecht, ein Sicherheitskonzept per Auflage gefordert werden kann. In Frankfurt ist dafür in der Regel das Ordnungsamt der erste Ansprechpartner.

Wichtig: Die Verantwortung für die Sicherheit liegt beim Veranstalter. Laut dem genannten Erlass wird keine absolute Sicherheit verlangt, wohl aber Vorkehrungen im Rahmen des wirtschaftlich Zumutbaren. Auch ohne formale Pflicht ist ein schriftliches Konzept daher die beste Grundlage, um im Ernstfall richtig zu handeln – und um zu zeigen, dass Sie Ihre Sorgfaltspflichten ernst genommen haben.

Woran Sie erkennen, dass Sie ein Konzept brauchen

Unabhängig von festen Schwellenwerten sprechen folgende Faktoren dafür, ein Sicherheitskonzept zu erstellen – oder zumindest frühzeitig mit der Behörde zu klären, ob eines verlangt wird:

  • hohe erwartete Besucherzahl oder hohe Personendichte auf engem Raum
  • Alkoholausschank, Musik bis spät in die Nacht, junges Publikum
  • Veranstaltung im öffentlichen Raum mit offenen Zugängen
  • Bühnen, Pyrotechnik, offenes Feuer oder aufwendige Veranstaltungstechnik
  • Fliegende Bauten wie Zelte oder Tribünen
  • prominente Gäste, politische oder symbolische Bedeutung
  • schwierige Lage: Ufernähe, enge Straßen, eingeschränkte Zufahrt für Rettungskräfte

Gerade bei Festen in der dicht bebauten Frankfurter Innenstadt oder entlang des Mains sind Rettungswege und Zufahrten oft der kritische Punkt.

Was gehört in ein Sicherheitskonzept?

Den genauen Umfang bestimmt die Veranstaltung. Bewährt hat sich folgende Gliederung:

Baustein Inhalt
Veranstaltungsbeschreibung Art, Datum, Uhrzeiten, Ort, Programm, Auf- und Abbau
Besucherprognose erwartete Besucherzahl, Spitzenzeiten, Zielgruppe, Zu- und Abstromverhalten
Gefährdungsanalyse mögliche Szenarien wie Gedränge, Brand, Unwetter, medizinische Notfälle, Konflikte, Stromausfall, gefährliche Gegenstände
Verantwortlichkeiten Veranstaltungsleitung, Ordnungsdienstleitung, Ansprechpartner von Sanitätsdienst und Technik, Erreichbarkeiten
Lageplan Ein- und Ausgänge, Flucht- und Rettungswege, Feuerwehrzufahrten, Sammelplätze, Sanitätsstation, Standorte von Feuerlöschern
Ordnungsdienst Anzahl und Positionen der Kräfte, Aufgaben, Qualifikation, Schichtplan
Kommunikation Funkkonzept, Meldewege, vorbereitete Sicherheitsdurchsagen
Räumung und Evakuierung Auslöser, Entscheidungsbefugnis, Ablauf, Wege, Rolle des Ordnungsdienstes
Zusammenarbeit mit Behörden Abstimmung mit Ordnungsamt, Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst

Die Gefährdungsanalyse als Herzstück

Für jedes Szenario sollten Sie festhalten, wie wahrscheinlich es ist, wie schwer die Folgen wären und welche Maßnahme das Risiko senkt. Ein Beispiel: Bei einem Sommerfest im Freien ist ein Gewitter realistisch. Die Maßnahme lautet dann etwa: Wetterlage beobachten, festlegen, wer ab welcher Warnstufe die Unterbrechung anordnet, und vorbereitete Durchsagen bereithalten.

Der Ordnungsdienst

Nach § 43 H-VStättR übernehmen Ordnungsdienstleiter und Ordnungsdienstkräfte unter anderem die Kontrollen an Ein- und Ausgängen, achten auf die zulässige Besucherzahl und die genehmigte Bestuhlung, sind für Sicherheitsdurchsagen zuständig und unterstützen die geordnete Räumung im Gefahrenfall. Der Ordnungsdienst steht unter der Leitung eines vom Betreiber oder Veranstalter bestellten Ordnungsdienstleiters.

Achten Sie bei der Beauftragung auch auf die Qualifikation: Wer bei zugangsgeschützten Großveranstaltungen die Bewachung in leitender Funktion übernimmt, braucht nach § 34a GewO in der Regel die Sachkundeprüfung. Laut IHK wird bei Veranstaltungen unter freiem Himmel meist ab 5.000 Besuchern von einer Großveranstaltung ausgegangen; im Einzelfall entscheidet das Gewerbeamt. Den Unterschied zwischen Unterrichtung und Sachkundeprüfung erklären wir in unserem Beitrag Unterrichtung oder Sachkundeprüfung nach § 34a GewO.

Brandschutz nicht vergessen

Bei Veranstaltungen mit erhöhter Brandgefahr verlangt § 41 H-VStättR eine Brandsicherheitswache; bei Großbühnen und Szenenflächen über 200 m² muss nach der Richtlinie grundsätzlich eine Brandsicherheitswache der Feuerwehr anwesend sein. Klären Sie früh mit der Brandschutzdienststelle, was für Ihre Veranstaltung gilt. Außerdem sind Veranstaltungen mit voraussichtlich mehr als 5.000 Besuchern rechtzeitig der für den Sanitäts- und Rettungsdienst zuständigen Behörde anzuzeigen.

Checkliste: So gehen Sie Schritt für Schritt vor

  1. Früh starten: Nehmen Sie bei größeren Veranstaltungen mehrere Monate vorher Kontakt mit dem Ordnungsamt auf und fragen Sie, welche Unterlagen erwartet werden.
  2. Location prüfen: Klären Sie mit dem Betreiber, welche Pflichten er per Vereinbarung auf Sie überträgt und welche Vorgaben das Haus bereits hat.
  3. Besucherzahl realistisch schätzen: Lieber mit Reserve planen – zu knapp kalkulierte Flächen und Wege sind ein häufiger Schwachpunkt.
  4. Gefährdungen durchspielen: Gehen Sie das Gelände ab, idealerweise mit Ihrem Sicherheitsdienst.
  5. Zuständigkeiten festlegen: Wer darf eine Unterbrechung oder Räumung anordnen? Diese Frage muss vor Einlass beantwortet sein.
  6. Personal planen: Ordnungsdienst, Sanitätsdienst und gegebenenfalls Brandsicherheitswache rechtzeitig beauftragen.
  7. Kommunikation testen: Funkgeräte, Kanäle und Durchsagen vor Veranstaltungsbeginn prüfen.
  8. Briefing durchführen: Alle Einsatzkräfte kennen Lageplan, Aufgaben und Notfallabläufe.
  9. Nachbereiten: Halten Sie Vorfälle und Erkenntnisse fest – das verbessert das Konzept für die nächste Veranstaltung.

Typische Fehler aus der Praxis

  • Konzept nur für die Behörde: Ein Papier, das die Einsatzkräfte nie gesehen haben, hilft im Ernstfall nicht.
  • Einlass unterschätzt: Lange Schlangen bei Veranstaltungsbeginn erzeugen Druck. Ausreichend Einlassspuren und Personal einplanen.
  • Abstrom vergessen: Das Veranstaltungsende ist oft kritischer als der Beginn, weil alle gleichzeitig gehen.
  • Unklare Befehlskette: Wenn niemand weiß, wer entscheidet, geht wertvolle Zeit verloren.
  • Rettungswege zugestellt: Stände, Kabelbrücken oder abgestellte Fahrzeuge blockieren schnell Flucht- und Zufahrtswege.

Fazit

Ob ein Sicherheitskonzept in Hessen vorgeschrieben ist, hängt vor allem davon ab, ob die Hessische Versammlungsstättenrichtlinie greift und was die Genehmigungsbehörde verlangt. Bei Versammlungsstätten mit mehr als 5.000 Besucherplätzen ist die Abstimmung mit Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst vorgesehen. Unabhängig von der Pflicht gilt: Ein durchdachtes, mit allen Beteiligten abgestimmtes Konzept ist die beste Absicherung für Ihre Gäste und für Sie als Veranstalter. Klären Sie die Anforderungen frühzeitig mit der Behörde und binden Sie Ihren Sicherheitsdienst schon in die Planung ein.

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